Einklagen - So geht's
Das Abi in der Tasche und was nun? Oder unzufrieden mit der ersten Studienwahl? Nicht immer ist der Weg zum Wunschstudium so einfach, wie man sich das als frischgebackener Abiturient oder Studienplatzwechsler vorstellt. Immer mehr Leute machen Abitur und drängen an die Universitäten. Der Zulauf der Bewerber steigt, doch die Anzahl der Studienplätze bleibt gleich. Selbst mit guten und sehr guten Leistungen im Abitur kann man oft leer ausgehen und bekommt seinen gewünschten Studienplatz nicht. Natürlich kann man die Wartesemester mit Freiwilligendiensten, verschiedenen Auslandsprojekten, wie Work&Travel, oder einer Ausbildung, die auf das Wunschstudium vorbereitet, überbrücken. Doch nicht jeder will Wartezeiten in Kauf nehmen oder sogar auf einen anderen Studiengang ausweichen müssen.
Das Thema Studienplatzklage ist in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit populär geworden und wurde sicher auch heiß diskutiert. Vor allem in medizinischen und ähnlichen Studiengängen wird diese Methode immer beliebter. Da fragen sich viele: Ist das überhaupt sinnvoll? Muss ich vielleicht mit Benachteiligungen rechnen, wenn ich mich in einen Studiengang einklage?
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Bewerber einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Bei Studiengängen, die mit einem NC beschränkt sind, kann man nach erfolgloser Bewerbung einen sogenannten außerkapazitären Antrag stellen. Damit pocht ihr darauf, dass die festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Wenn ihr dann immer noch abgelehnt werdet, könnt ihr den Weg einer Studienplatzklage gehen. Dabei wird zuerst ein Antrag gestellt und ein Gericht prüft dann die Kapazitäten der Unis. Im Erfolgsfall bekommt ihr euren Studienplatz über einen Vergleich oder die Uni muss über Losverfahren oder Leistungstest weitere Studienplätze vergeben.
Eine Studienplatzklage sollte gut überlegt sein, aber mit der richtigen Beratung könnt ihr euch viel Zeit und Rennerei sparen. Immerhin hat jeder Studienbewerber ein Recht darauf, dass Universitäten ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Mehr Infos zu den wichtigsten Fragen gibt es hier. Die Grafik zeigt euch den Ablauf einer Klage. (Quelle: http://studienplatz-klage.de/die-studienplatzklage/ablauf-der-studienplatzklage/)
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Das Thema Studienplatzklage ist in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit populär geworden und wurde sicher auch heiß diskutiert. Vor allem in medizinischen und ähnlichen Studiengängen wird diese Methode immer beliebter. Da fragen sich viele: Ist das überhaupt sinnvoll? Muss ich vielleicht mit Benachteiligungen rechnen, wenn ich mich in einen Studiengang einklage?
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Bewerber einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Bei Studiengängen, die mit einem NC beschränkt sind, kann man nach erfolgloser Bewerbung einen sogenannten außerkapazitären Antrag stellen. Damit pocht ihr darauf, dass die festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Wenn ihr dann immer noch abgelehnt werdet, könnt ihr den Weg einer Studienplatzklage gehen. Dabei wird zuerst ein Antrag gestellt und ein Gericht prüft dann die Kapazitäten der Unis. Im Erfolgsfall bekommt ihr euren Studienplatz über einen Vergleich oder die Uni muss über Losverfahren oder Leistungstest weitere Studienplätze vergeben.
Eine Studienplatzklage sollte gut überlegt sein, aber mit der richtigen Beratung könnt ihr euch viel Zeit und Rennerei sparen. Immerhin hat jeder Studienbewerber ein Recht darauf, dass Universitäten ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Mehr Infos zu den wichtigsten Fragen gibt es hier. Die Grafik zeigt euch den Ablauf einer Klage. (Quelle: http://studienplatz-klage.de/die-studienplatzklage/ablauf-der-studienplatzklage/)
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hu-studenten - 17. Sep, 00:16
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