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Dienstag, 15. Mai 2012

Studium von der Steuer ansetzen - Stand der Dinge

Es ist bereits ein ziemlich langes Hin und Her und immer noch ist kein Ende in Sicht. Gemeint ist das Tauziehen um die Studienkosten. Kann man auch die Kosten eines Erststudiums von der Steuer absetzen? Und auch die Kosten einer Ausbildung? Oder gilt das nur für ein Zweitstudium, muss man also schon eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich absolviert haben? Hier folgt ein kurzer Überblick inkl. weiterführenden Infos:

Kurzzeitige Freude bei Studenten und Azubis
Am 28.07. hatten junge Leute in Deutschland einen guten Grund zur Freude. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für ein Erststudium und eine Ausbildung absetzbar sind. Und zwar nicht nur als Sonderausgaben im gleichen Jahr, in dem sie anfallen, sondern auch als Werbungskosten über mehrere Jahre hinweg. (Urteil 1, Urteil 2)

Die Ernüchterung kam schnell
Dieser Beschluss des Bundesfinanzhofs hätte den Staat einige Milliarden Euro Steuereinnahmen gekostet. Also wurde die Gesetzeslücke schnell geschlossen. Lediglich die möglichen Sonderausgaben wurden um 50% erhöht, von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Jahr.

Weitere Infos
Die beiden Studentenblogs Studium-studieren.de und die-duale-hochschule-kommt.de haben dazu passende Beiträge veröffentlicht. Auch bei finanztip.de gibt es einen gut erklärenden Artikel.

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Zuletzt aktualisiert: 15. Jan, 23:00

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