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Donnerstag, 2. September 2010

Richtige Krankenversicherung für einen Rechtsreferendar

Welches ist die richtige Krankenversicherung für Rechtsreferendare? Als Angestellte im öffentliche Dienst sind Rechtsreferendare gesetzlich pflichtversichert. Nur Rechtsreferendare in Thüringen können sich noch privat krankenversichern, da sie Beamte auf Wiederruf sind. Für alle anderen stellt sich die Frage nach Zusatz- und Optionstarifen.

Zusatztarife sind für jene Rechtsreferendare interessant, die schon im Referendariat Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und freie Krankenhauswahl genießen wollen. Diese Tarife ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings haben sie auch Ihren Preis. Vielen sind Sie daher bei den knappen Gehältern der Rechtsreferendare zu teuer.

Eine Alternative sind Optionstarife. Sie kosten zwischen 3 und 5 Euro im Monat und sichern einem das Recht, später ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Dies ist wichtig, da die Gesundheitsprüfungen der privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren sehr streng geworden sind. Ein Jurist, der später als Rechtsanwalt oder Notar, gut verdient, bekommt bei Vorerkrankungen eine Ablehnung oder muss hohe Zusatzbeiträge zahlen. Wer auf die Idee kommt, bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben zu machen, der riskiert seinen Versicherungsschutz. Die privaten Krankenversicherungen können vom Vertrag zurücktreten und Leistungen verweigern, wenn bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden.

Ein Optionstarif zur privaten Krankenversicherung ist für Rechtsreferendare also eine sinnvolle Investition in die Zukunft und schon für wenig Geld zu haben.

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