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Berufseinstieg

Donnerstag, 16. Februar 2017

Korrekturlesen und Lektorat von Bewerbungen

Eine fehlerfreie, gut geschriebene Bewerbung ist die Voraussetzung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch! Senden Sie mir Ihr Anschreiben mit Lebenslauf als Word-Datei zu:

Dr. Hermann Eisele
www.nebensatz.com
info@nebensatz.com
06221 720 742

Donnerstag, 19. Mai 2011

Hoteltester werden – Studienwege zum Traumjob

„Sie wollen als Hoteltester in den luxoriösten (sic!) Hotels der Welt absteigen und keinen Cent dafür bezahlen, sondern für Ihre Spaziergänge am Meer auch noch Geld von Ihren Auftraggebern kassieren?“ (Quelle: helpster.de)

Durch solche Aussagen und schöne Fernsehreportagen, in denen Hoteltester in kurzärmeligen Hemd und Jeans durch die schönsten Hotels an den schönsten Stränden laufen, wurde das Image des Hoteltesters als Traumjob aufgebaut. Aber sieht so auch die Realität aus? Zusammen mit den Portalen www.Hotelmanagement-Studieren.de und http://www.tourismus-studieren.de/ geben wir nachfolgend einen Überblick, was dich wirklich erwartet.

Hoteltester – wirklich ein Traumjob?
Es klingt glamourös. Alle paar Tage eine andere Stadt und ein anderes Hotel. Gut essen und trinken auf Kosten des Auftraggebers. Aber das ist nicht die ganze Welt des Hoteltesters (oder auch Hotel Quality Manager genannt). Während einer Visitation muss der Prüfer bis zu 1.500 Punkte auf seiner Checkliste abarbeiten – vom Service und Empfang an der Rezeption über die Sauberkeit im Zimmer bis hin zum Geschmack des Essens. Sicherlich sind angenehme Punkte, wie z.B. der Test des Pool- und Saunabereichs oder des Essens dabei, allerdings wird sich kein Hoteltester für 2 Stunden im Schwimmbad aufhalten. Es gilt, alle geforderten Punkte zu kontrollieren und das dauert.

Nach dem Test trifft sich der Hoteltester dann mit der Geschäftsführung des Hotels und bespricht seine Erfahrungen. Teilweise werden dabei hundertseitige Auswertungen und Unterlagen vorgelegt sowie Präsentationen gehalten. Man kann sich also vorstellen, dass der Beruf Hoteltester auch ein Bürojob am Schreibtisch ist und bei weitem nicht so vielversprechend, wie er immer klingt.

Hoteltester werden – Die Voraussetzungen
Eins ist klar: Es gibt keine Ausbildung oder kein Studium, um direkt Hoteltester zu werden. Gefordert sind immer umfangreiche Erfahrungen in der Hotelbranche, so dass es für Quereinsteiger quasi unmöglich ist, diesen Job auszuüben. Nachfolgend haben wir das Anforderungsprofil einer spezialisierten Agentur wiedergegeben:
  • Verlässlichkeit, Verschwiegenheit, Objektivität und realistisches Beurteilungsvermögen
  • Niveauvolles Auftreten, Seriosität, Genauigkeit und penible Sorgfalt sind Bedingung
  • Gute Rechtschreibkenntnisse, eigenes Fahrzeug, PC, Handy, Email-Adresse
  • Sie sind ein Branchenprofi, mit besten Kenntnisse der Hotellerie (für die 4* S - 5* Kategorie) oder
  • Gast / Hotelmitarbeiter, mit gute Kenntnisse der Hotellerie (für die 3-4* Kategorie)
Wer sich dennoch für seinen Traumjob Hoteltester vorbereiten will, der sollte zum Beispiel erst eine Ausbildung und Weiterbildung im Hotel (z.B. Hotelfachwirt mit Weiterbildung Hotelbetriebswirt) machen oder ein Tourismusmanagement Studium absolvieren. Nach einiger Zeit im Beruf ist dann eventuell eine Bewerbung als Hoteltester möglich.

Weitere Informationen
Auf dem Portal www.Hotelmanagement-Studieren.de findet sich eine große Datenbank mit allen Hotel Ausbildungen und auch Hotelmanager Studiengängen. Mit diesen Ausbildungen und Studienangeboten kann der Grundstock für eine Karriere als Hotel Quality Manager gelegt werden.

Donnerstag, 26. August 2010

Berufseinstieg für Juristen

Laut Bundesrechtsanwaltsordnung sind Rechtsanwälte in Deutschland verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei sollten man als selbständiger Rechtsanwalt die Sozietätsklausel beachten. Wer mit anderen Rechtsanwälten in einer Bürogemeinschaft arbeitet, kann schnell in die Haftungsproblematik eines Scheinsozius geraten. Dann haftetet er mit den anderen Rechtsanwälten der Bürogemeinschaft gesamtschuldnerisch, auch wenn sie sich nicht zu einer Sozietät zusammengeschlossen haben. Ausschlaggebend ist hier der Rechtsschein nach außen: Gemeinsames Türschild, gemeinsamer Briefbogen, gemeinsamer Internetauftritt. Da die meisten Berusstarter als Einzelanwalt versichert sind, haben sie im Fall einer Sozietätshaftung keinen geeigneten Schutz.

Der Preis einer Berufshaftpflichtversicherung kann stark variieren. Für Berufsstarter bieten sich honorarabhängige Tarife an. Diese Tarife richten sich in ihrer Höhe nach dem Honorarumsatz des Rechtsanwalts. Wer weniger als 40.000 Euro Umsatz macht, für den sind diese Berufshaftpflichtversicherungen meist günstiger. Manche Versicherer bieten Existenzgründern auch rabattierte Tarife in den ersten Jahren an.

Außerdem sollten junge Rechtsanwälte auch daran denken eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In jungen Jahren hat man noch gute Chancen, ohne Ausschlüsse und Zusatzbeiträge versichert zu werden. Der Schutz privater Berufsunfähigkeitsversicherungen geht weit über die Leistungen des Versorgungswerks für Rechtsanwälte hinaus. Besonders psychische Erkrankungen und Born-out sind es, die einem als Rechtsanwalt gefährlich werden können.

Mehr Informationen zum Berufseinstieg für Rechtsanwälte

Mittwoch, 21. April 2010

Unzulässige Fragen in Bewerbungsgespräch

Ganz gleich ob als Student für Studentenjobs, als Absolvent für den Start ins Berufsleben oder als alter Hase im Berufsleben – das Bewerbungsgespräch ist die wichtigste Hürde auf dem Weg zum neuen Arbeitsverhältnis. Das richtige Outfit, Selbstbewusstsein, ein gute Unterhaltung – das Bewerbungsgespräch scheint gut zu laufen. Doch plötzlich fragt der Personaler nach dem Kinderwunsch. Ist diese Frage überhaupt erlaubt? Und muss der Bewerber/die Bewerberin diese Frage beantworten?

Persönlichkeitsrecht steht über dem Informationsbedürfnis
Unternehmen wollen natürlich wissen, wen sie einstellen – das Bedürfnis nach einem umfangreichen Informationsgewinn im Vorstellungsgespräch ist dementsprechend groß. Dennoch sind den Personalern in bestimmten Bereichen rechtliche Grenzen gesetzt und nicht jede Frage ist zulässig bzw. darf nur gestellt werden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse hat, dass in eindeutiger Beziehung zur auszuübenden Fähigkeit steht. Laut Rechtsprechung steht hier der Schutz der Persönlichkeit des Bewerbers über dem Informationsbedürfnis des Arbeitsgebers.

Zulässige und unzulässige Fragen – was darf der Arbeitgeber fragen?
Ob eine Frage im Vorstellungsgespräch im Einzelfall zulässig ist, hängt davon ab, um welchen konkreten Arbeitsplatz und um welches Tätigkeitsfeld es sich handelt. Nur dann, wenn die Frage in Bezug auf die Stelle von Bedeutung ist, darf sie vom Personaler gestellt werden. Je nach Job und Branche gibt es Ausnahmen.

Ein paar Beispiele:
Sind Sie schwanger? Fragen nach der bestehenden oder geplanten Schwangerschaft einer Bewerberin sind generell nicht erlaubt. Nach dem AGG stellt eine ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft eine unmittelbare Benachteiligung und somit Diskriminierung wegen des Geschlechts dar. Dies ist laut § 611a BGB unzulässig.
Möchten Sie Kinder haben? Auch die Frage nach Kinderwunsch ist nicht gestattet, da dies ebenfalls eine Diskriminierung der Bewerberin wegen des Geschlechts darstellt.
Haben Sie Krankheiten? Die Frage nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers/der Bewerberin ist nur dann zulässig, wenn sie die Eignung des Arbeitnehmers für den vorgesehenen Arbeitsplatz betreffen, eine Ansteckungsgefahr für zukünftige Kollegen besteht oder in absehbarer Zeit mit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Die Berechtigung zu der Frage nach einer AIDS-Infektion besteht bspw. jedoch nur in Heilberufen wegen des Blutkontakts. Bei der Frage nach dem Gesundheitszustand sollte der Bewerber/die Bewerberin stets ehrlich antworten, da der Arbeitgeber sonst berechtigt ist, eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung auszusprechen.
Sind Sie vorbestraft? Auch die Frage nach Vorstrafen ist nur dann erlaubt, wenn sie für aufzunehmende Stelle relevant ist.
Sind Sie gläubig? Fragen nach der Konfession, Religion oder Weltanschauung sind nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um eine Stelle bei einer kirchlichen Einrichtung wie z.B. einem katholischen Kindergarten. Auch die Frage nach der ethnischen Herkunft wird als Diskriminierung und sogar Rassismus angesehen und ist demnach nicht zulässig.
Gehören Sie einer Partei oder Gewerkschaft an? Fragen nach der Parteizugehörigkeit, politischen Überzeugung noch nach der Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft sind unzulässig. Handelt es sich um eine Stelle bei einer politischen Partei selbst, so ist der Arbeitgeber jedoch berechtigt die Partie- oder Gewerkschaftszugehörigkeit zu erfragen.
Sind Sie schwul/lesbisch? Die Frage nach der sexuellen Identität des Bewerbers ist grundsätzlich unzulässig, da sie eine Benachteiligung des Bewerbers/der Bewerberin darstellt. Eine Ausnahme kann unter Umständen bei Kirchen und Religionsgemeinschaften gemacht werden.
Haben Sie Schulden? Fragen nach dem Vermögen, Schulden oder der finanzielle Lage des Bewerbers sind nicht relevant, höchsten bei einer Stelle mit finanziellem Hintergrund, wie z.B. beim Kassierer einer Bank. Besteht also ein berechtigtes Informationsinteresse des Arbeitgebers, darf nach der finanziellen Situation gefragt werden.

Die beste Reaktion auf eine unzulässige Frage?
Stellt der Personaler im Bewerbungsgespräch eine persönliche oder unzulässige Frage, heißt die Devise zunächst: gelassen bleiben! Zwar muss der Bewerber/die Bewerberin rein juristisch gesehen eine unzulässige Frage nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantworten, dennoch ist es natürlich nicht von Vorteil ein neues Arbeitsverhältnis auf Basis einer „zulässigen“ Lüge zu starten. Es ist allgemein zu empfehlen, die Fragen des Personalers, ob nun zulässig oder nicht, kurz und wahrheitsgemäß zu beantworten um spätere Enttäuschungen oder gar Kündigungen zu umgehen. Oft reicht aber auch der freundliche Hinweis, dass man sich mit der Frage, zum Beispiel nach dem Kinderwunsch, bisher noch nicht beschäftigt hat und die Karriere derzeit im Vordergrund steht.

Mittwoch, 23. April 2008

Bewerbungsstress?

Biete die Erstellung kompletter Bewerbungsunterlagen incl. einem maßgeschneiderten Anschreiben sowie umfangreiche Unternehmenrecherche zu günstigen Konditionen. Weitere Infos unter 030/28834198 oder patricia.schaedlich@web.de

Dienstag, 5. Februar 2008

Kostenloses Assessment-Center-Training für Jugendliche

Tagesseminar am 2. Februar 2008

Wer glaubt, er habe mit den Abschlussprüfungen an Schule und Uni das Schlimmste hinter sich, der irrt. Viele große Unternehmen verlassen sich auf ein Assessment Center. Mit dem vielleicht härtesten Personalauswahlverfahren prüfen sie ihre Bewerber.

Für alle, die sich auf ein Assessment Center vorbereiten wollen, veranstaltet die Initiative BOB – Berufswahl, Orientierung und Bewerbung – am 2. Februar 2008 ein kostenloses Tagesseminar im Konrad-Adenauer-Haus, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin.

Mehr Informationen dazu

Samstag, 16. Dezember 2006

AVANTI! IN BERLIN

Bereits zum siebten Mal findet am 19. und 20. April 2007 im Berliner Rathaus die avanti!-Messe statt. Die avanti! ist eine Internationale Messe für Jobs, Bildung und Karriere im Ausland. Rund hundert Aussteller informieren das vorwiegend junge Messe-Publikum über Möglichkeiten, in anderen Ländern zu arbeiten und zu lernen. Ob nun ein Ferienjob in Frankreich, ein Studium in den USA oder eine Sprachreise nach Spanien angestrebt wird - bei der avanti! findet jeder das passende Angebot.

Mehr Informationen zur Messe bei Unicum.de

Direktlink zur Messe

Donnerstag, 27. Juli 2006

Die Bewerbungsgesellschaft

Wie sich Akademiker um die raren Stellen balgen: Berater und Stylisten treiben die Kunst der Bewerbung in immer absurdere Höhen – und die Suche nach Arbeit wird zum Vollzeitjob. Matthias Stolz berichtet für DIE ZEIT - Den Artikel lesen

Mittwoch, 11. Januar 2006

Vom Arbeitgeber gefunden werden - Kostenlos Lebenslauf einstellen

Das die Arbeitsmarktsituation heute nicht rosig ist, wissen wir. Damit man präsent ist für Arbeitgeber, sollte man seinen Lebenslauf in bekannten Jobbörsen eintragen. In der wohl bekanntesten Online-Jobbörse, Jobscout24 kann man jetzt kostenlos seinen Lebenslauf eintragen. Das lohnt mitunter auch schon während des Studiums, da einige Headhunter frühzeitig nach Nachwuchs suchen.

Link zum Jobscout24.de Lebenslauf

Montag, 9. Januar 2006

Bewerben ja, aber bitte ohne Werbung

E-Mail Bewerbungen werden immer beliebter. Für Absolventen und Unternehmen bietet diese Art der Online-Bewerbung viele Vorteile. So spart man als Bewerber Geld für Mappen, Druckerpatronen und Papier. Aber auch bei einer E-Mail-Bewerbung müssen die formalen Regeln eingehalten werden. So sollte die E-Mail-Adresse nicht "schnucki82@..." lauten, sondern möglichst Vor- und Nachnamen des Bewerbers. Die vielen kostenlosen Anbieter haben den Nachteil, dass am Ende jeder Nachricht eine Werbebotschaft erscheint. Viele Unternehmen empfinden dies als unseriös. Abhilfe kann da ein aufgestocktes Postfach schaffen. So bietet GMX z. B. für 2,99 Euro im Monat eine komplett werbefreie E-Mail Adresse. Dazu gibt es 5 GigaByte Speicherplatz, 10 E-Mail-Adressen und 50 frei-SMS im Monat. Diese geringe Gebühr sollte man in ein 2. Postfach investieren um sich professionell zu bewerben:

Hier geht es zum GMX Angebot

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Zuletzt aktualisiert: 15. Jan, 23:00

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