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Berufseinstieg für Juristen

Laut Bundesrechtsanwaltsordnung sind Rechtsanwälte in Deutschland verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei sollten man als selbständiger Rechtsanwalt die Sozietätsklausel beachten. Wer mit anderen Rechtsanwälten in einer Bürogemeinschaft arbeitet, kann schnell in die Haftungsproblematik eines Scheinsozius geraten. Dann haftetet er mit den anderen Rechtsanwälten der Bürogemeinschaft gesamtschuldnerisch, auch wenn sie sich nicht zu einer Sozietät zusammengeschlossen haben. Ausschlaggebend ist hier der Rechtsschein nach außen: Gemeinsames Türschild, gemeinsamer Briefbogen, gemeinsamer Internetauftritt. Da die meisten Berusstarter als Einzelanwalt versichert sind, haben sie im Fall einer Sozietätshaftung keinen geeigneten Schutz.

Der Preis einer Berufshaftpflichtversicherung kann stark variieren. Für Berufsstarter bieten sich honorarabhängige Tarife an. Diese Tarife richten sich in ihrer Höhe nach dem Honorarumsatz des Rechtsanwalts. Wer weniger als 40.000 Euro Umsatz macht, für den sind diese Berufshaftpflichtversicherungen meist günstiger. Manche Versicherer bieten Existenzgründern auch rabattierte Tarife in den ersten Jahren an.

Außerdem sollten junge Rechtsanwälte auch daran denken eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In jungen Jahren hat man noch gute Chancen, ohne Ausschlüsse und Zusatzbeiträge versichert zu werden. Der Schutz privater Berufsunfähigkeitsversicherungen geht weit über die Leistungen des Versorgungswerks für Rechtsanwälte hinaus. Besonders psychische Erkrankungen und Born-out sind es, die einem als Rechtsanwalt gefährlich werden können.

Mehr Informationen zum Berufseinstieg für Rechtsanwälte

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