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Auf die Uni nur mit Abitur?

Lange Zeit war es für beruflich Qualifizierte schwer, eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Zumal auch die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich waren. Im März 2009 hat die KMK einen entsprechenden Beschluss verfasst, der genau diesen Zugang erleichtern soll, indem allgemeine "Spielregeln" für die Hochschulen aufgestellt wurden. So sollen bestimmte Berufsgruppen einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten, Meister bekommen aber bspw. eine "allgemeine Hochschulreife" bescheinigt. Die Umsetzung der KMK-Vorgaben schreitet in den Ländern jedoch unterschiedlich schnell voran.

Darüber hinaus besteht an einigen Universitäten auch die Möglichkeit, schon mit der Fachhochschulreife (ugs. Fachabitur) ein grundständiges Bachelor-Studium aufzunehmen. In Hessen hat man das Hochschulgesetz dahingehend angepasst, lediglich die Universität Frankfurt/Main sträubt sich dagegen. Dort werden weiterhin nur Bewerber mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife zugelassen.

Somit holen viele Bewerber ohne Abitur genau dieses nach. Dafür wurden unterschiedliche Einrichtungen im Zweiten Bildungsweg (Schule für Erwachsene, SfE) eingerichtet, sodass in jeder persönlichen Lebenssituation die Chance besteht, das Abitur nachzumachen. Abendschulen (Abendgymnasien) sind dabei die erste Wahl für Berufstätige. Kollegs sind mit ihrem Ganztagsunterricht das klassische Pendant im Zweiten Bildungsweg. Ebenso bekannt sind die Volkshochschulen, die aber heute eher seltener Kurse im Bereich Abitur anbieten. Die Nichtschülerprüfung ist vor allem für all diejenigen interessant, die keinem festen Lehrplan mit vorgeschriebenen Präsenzphasen folgen können. Hier bereitet man sich ohne Besuch einer "normalen" Schule auf das Abitur vor. Oftmals wird eine Fernschule gewählt, die über entsprechende Erfahrung mit dieser Form der Externenprüfung hat. Aber auch das "Selbststudium" ist möglich, oder das Besuchen einer Privatschule.

Im Internet finden Interessierte weitere Informationen zum Abitur und dem Zweiten Bildungsweg auf: www.abi-nachholen.de
Rasie (Gast) - 11. Dez, 23:39

Richtig so! NUR das Abitur zählt! Die UNI FRANKFURT macht es richtig so.

Man kann sich immer streiten, aber Fakt ist, dass seit dem Bologna-Prozess die Bildungsgerechtigkeit gehörig ins Wanken geraten ist.

Da ist von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit die Rede, da wird die übelste Unterschicht (Bildungsunwillige und Faule) aufgewertet und die Fleißigen (Bildungswillige und sich Weiterbildende) abgestraft. Wie geht das zusammen?

Jahrelang haben sich diverse Handwerkskammern mit dem einfach gestrikten Handwerksmodell "ungelernt, angelernt, gelernt" und dem Gesellenbrief und Meistertitel zufriedengestellt. So haben sie keine Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter in den vergangenen Jahrzehnten geschaffen, und fordern jetzt durch den Bologna-Prozess eine permanente Aufwertung ihres Berufsstandes.

Mit welchem Recht?

Man will die akademische Bildung und Berufe mit denen der dualen Berufsausbildung auf eine Stufe stellen. Ein Hauptschüler mit Berufsausbildung soll auf der gleichen Berufs- und Gehalts-Ebene stehen, wie ein Abiturient mit abgeschlossenem Hochschulstudium.

Das darf niemals geschehen. Das ist eine Bildungsungerechtigkeit und Bildungsraubbau, auch in Bezug auf Berufstitel und Abschluss-Zertifikate. So ist auch die FHR kein Abitur, auch kein Fachabitur. der Meisterbrief keine "Allgemeine Hochschulreife bzw. eine gerechtfertigte allgemeine Hochschulzulassung".

Jeder, der den Zweiten Bildungsweg beschritten hat, wird abgestraft (FOS, BOS, Kolleg, Abendschule(n) etc.). Wozu soll man noch diese Schulen besuchen, wenn man inzwischen alles im nachhinein "geschenkt" und an den Hintern getragen bekommt???

Wo bleibt hier die Bildungsgerechtigkeit?

Inzwischen fordern sich die (unverschämten) Meister schon als weiteres den Abschluss des Bachelors und Masters ein. Sie wollen sich die Prüfungsleistungen ihres Meisterbriefes anrechnen lassen. Meister sind mit Abstand die größten "Bildungsschmarotzer" des Bologna-Prozesses. Sie sind es sicherlich auch gewesen, die auf diese beiden neuen Studien-Abschlüsse als Bezeichnungen hingearbeitet haben, ohne aber die erforderliche Berechtigung vorgewiesen zu haben.

Jeder der sich im Bildungsbereich auskennt, der kennt auch die Bildungsstrukturen:
Primarstufe, Sekundarstufe 1 und 2, sowie den tertiären Bereich.

Nach dem sich die Meister 1992 die Mittlere Reife politisch eingefordert hatten, erfolgte 1997 die Fachhochschulreife und seit 2002 (in Niedersachsen) die "Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung / Allgemeine Hochschulreife". Die in der Regel nach dem erworbenen Gesellenbrief erforderliche vierjährige Berufstätigkeit wurde nahtlos gestrichen, und somit kann man bereits mit 19 Jahren seinen Meisterbrief in der Tasche haben.

Bekommen umgekehrt nun auch Abiturienten den Meisterbrief mit in die Tasche? Nein!
Wieso eigentlich nicht?

Wohlgemerkt sollte man wissen, das sich der Meisterbrief immer noch von der Sekundarstufe 1 auf die Sekundarstufe 2 "hochdebattiert" hat. Aber im tertiären Bereich haben Besitzer des Meisterbriefes nicht mitzureden. Denn das ist ausschließlich der Bereich von Fachhochschulen und Universitäten. Sie bewegen sich demnach nur im Bereich der Sekundarstufe 2.

Meister, die behaupten, das sie für ihren Meisterbrief so viel an Geld zahlen mussten haben sich diesen Titel folglich nur erkauft, folglich weniger erarbeitet. Das Geld hierfür ist ausschließlich an die Handwerkskammern, nicht an die Wissenschaftsministerien und somit an die FHs und die UNIs geflossen.

Auch die unverschämte Argumentation, dass die armen Facharbeiter/innen einen Studenten finanzieren würden stimmt nicht, denn die meisten Studenten finanzieren sich entweder über ihre Eltern oder sie gehen nebenher arbeiten und finanzieren ihr Studium somit folglich selbst.
Auch hilft kein Facharbeiter dem Studenten bei seinem Studium, um schneller fertig zu sein.

Kurzum: Nur das Abitur darf als Zulassung für die Universitäten gelten, nicht der Meisterbrief und auch nicht die Fachhochschulreife.

Letzterer Schulabschluss sollte nach wie vor ausschließlich nur für "Fachhochschulen" der "angewandten Wissenschaften" gelten, denn sie sind immer schon "verschult" gewesen.
Das Unterschied sie auch von den herkömmlichen, richtigen Universitäten der "freien Wissenschaften".

Gruß Rasie

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